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FAQ-Mieteinheiten

nummern_faq_01

Ich würde gerne meinen Mietvertrag kündigen. Kann ich schon vor dem Ende der Kündigungsfrist ausziehen?

Am Besten geben Sie uns diese Information unter Angabe des gewünschten Datums schon in Ihrer Kündigung bekannt. Sofern ein Nachmieter gefunden worden ist, der bereits zum genannten Zeitpunkt einziehen möchte, werden wir gerne mit Ihnen einen vorzeitigen Mietaufhebungsvertrag abschließen.

 

nummern_faq_02

Ich würde gerne meinen Mietvertrag kündigen und habe für meine Wohnung auch bereits einen Nachmieter. Kann dieser meine Wohnung übernehmen?

Wir vergeben die Aufträge zur Wohnungsvermietung grundsätzlich an ein Maklerbüro, welches mit uns einen Alleinbeauftragungsvertrag geschlossen hat. Daher müssen auch selbst organisierte Nachmieter den Weg über den Makler gehen.

 

nummern_faq_03

Ich habe meinen Mietvertrag gekündigt. Welche Schönheitsreparaturen muss ich vornehmen?

Grundsätzlich sind alle Wände gemäß dem Übergabeprotokoll frisch weiß zu streichen. Grobe Vergilbungen und / oder starke Abnutzungen an Türen oder Türstöcken sind ebenfalls auszubessern. Bei Heizkörpern legen wir großen Wert darauf die Originallackierung zu erhalten. Größere Macken sollten hier vor eventuellen Ausbesserungsarbeiten mit uns besprochen werden.

 

nummern_faq_04

Ich habe eine Fensterscheibe zerbrochen / Ich habe einen Wasserfleck im Parkett verschuldet / Ich habe eine große Macke im Fußboden verursacht / etc. Was muss ich machen?

Sofern ein Mangel oder Schaden der Mietsache durch Sie verursacht worden ist, sind Sie für diesen schadensersatzpflichtig. Bitte melden Sie uns zunächst den Schaden umgehend. Wir können Ihnen dann zur Behebung des Schadens Fachleute empfehlen, die den Schaden beheben können, bzw. mit Ihnen eine Abschlagszahlung für den Schaden vereinbaren. Sollten Sie über eine Hausratversicherung verfügen, so sollten Sie dieser den Schaden ebenfalls zeitnah melden und können sich die Kosten für die Reparatur so erstatten lassen.

 

nummern_faq_05

Ich habe ein technisches Problem in meiner Wohnung. Wen informiere ich und wie verläuft die Problembehebung?

Bitte melden Sie uns Ihr Problem entweder über unser Online-Formular Problem-/Schadenmeldung, per E-Mail oder telefonisch. Bitte teilen Sie uns möglichst genau mit, welche Probleme auftreten. Wenn Sie die Möglichkeit haben, Bilder (z.B. per Digitalkamera) zu erstellen, können Sie uns diese gerne zusätzlich per E-Mail übersenden. Wir geben die notwendigen Reparaturen schnellstmöglich an die entsprechenden Handwerker in Auftrag. Die jeweiligen Handwerker setzen sich dann mit Ihnen zur Terminvereinbarung in Verbindung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zum einen Aufträge durch unsere Handwerker nach Priorität und Auftragslage abgearbeitet werden und zum anderen je nach Umfang der Arbeiten erst eine Klärung mit dem Eigentümer erforderlich ist.

 

nummern_faq_06

Ich habe ein technisches Problem in meiner Wohnung. Kann ich selbst einen Handwerker beauftragen?

Auftretende Probleme oder Schäden in der Wohnung sind immer an die Hausverwaltung zu melden. Eine Beauftragung von Handwerker erfolgt nahezu ausschließlich durch die Hausverwaltung. Im Falle von selbst beauftragten Handwerkern kann seitens des Eigentümers durch die Hausverwaltung keine Kostenübernahme erfolgen.
Bei Gefahr in Verzug oder in absoluten Notfällen (z.B. Wasserrohrbruch) in denen weder die Hausverwaltung noch der Hausmeister erreicht werden kann, können Sie die im Haus ausgehängten Notfallnummern kontaktieren.

 

nummern_faq_07

Ich habe ein allgemeines Problem (z.B. Beschädigungen im Haus, Verschmutzung des Treppenhauses). An wen kann ich mich wenden?

Am Besten sprechen Sie direkt vor Ort mit dem Hausmeister. Sollten Sie ihn nicht antreffen, so können Sie sich natürlich gerne jederzeit an uns wenden. Gerne kann auch ein Treffen im Rahmen von Objektbegehungen oder Vor-Ort-Terminen stattfinden.