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MIET-Verwaltung

icon_home Bei der Verwaltung Ihres Miethauses vertreten wir Sie als Eigentümer gegenüber Mietern, Versorgern und sonstigen Dritten.

Hierbei ist die komplette kaufmännische und technische Verwaltung des Gebäudes mit allen Wohn- oder Gewerbeeinheiten zu verstehen, das sich im Alleineigentum einer Privatperson, Erbengemeinschaft (nicht Wohnungseigentümergemeinschaft) oder Firma steht.

Unser umfangreiches Leistungspaket rund um Ihr Wohneigentum beinhaltet:

 

KAUFMÄNNISCH

• Gesamtbuchhaltung mit monatlicher Abrechung der Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem Eigentümer

• Inkasso von Mieten, Betriebskosten und sonstigen Einnahmen

• Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten für das vergangene Wirtschaftsjahr unter Berücksichtigung des
§ 35a EStG gegenüber den Mietern

• Mieterhöhungen nach Mietvertrag oder gesetzlichen Bestimmungen

• Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung jeglicher Ansprüche des Hauseigentümers gegen den Mieter während des Mietverhältnisses und bei Kündigung

• Abwicklung der gesamten mündlichen und schriftlichen Kommunikation mit dem Mieter

• Kautionsverwaltung

• Anlage und Abwicklung von Mietverhältnissen unter Verwendung von Übergabe- und Abnahmeprotokollen sowie Überwachung der Durchführung von Schönheitsreparaturen

• Suche und Auswahl von Mietern bei freiwerdenden Wohnungen und Gewerberäumen (Zusammenarbeit mit einem Maklerbüro) mit Abschluss eines Mietvertrages

• Gesamtbewirtschaftung des Hauses

• Organisation der Hausmeistertätigkeiten durch Beauftragung eines Hausmeisterdienstes oder Anstellen eines eigenen Hausmeisters

• Bedarfsgerechte Beratung über den Abschluss der Versicherungen für Haus und Grund mit Vergleich der Konditionen und Deckungsumfang der verschiedenen Versicherungsgesellschaften

TECHNISCH

• Turnusmäßige Begehung des Objektes

• Beauftragung von Kleinreparaturen und notwendigen Instandsetzungs- sowie Instandhaltungsreparaturen

• Überprüfung und Sicherstellung der regelmäßigen Wartungen und gesetzlichen Prüfungen von Anlagen

• Betrieb und Kontrolle von technischen Einrichtungen

• Beratung des Eigentümers hinsichtlich Erhaltungs-, Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen zur technischen und optischen Werterhaltung und -verbesserung

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