Bei der Verwaltung Ihres Miethauses vertreten wir Sie als Eigentümer gegenüber Mietern, Versorgern und sonstigen Dritten.
Hierbei ist die komplette kaufmännische und technische Verwaltung des Gebäudes mit allen Wohn- oder Gewerbeeinheiten zu verstehen, das sich im Alleineigentum einer Privatperson, Erbengemeinschaft (nicht Wohnungseigentümergemeinschaft) oder Firma steht.
Unser umfangreiches Leistungspaket rund um Ihr Wohneigentum beinhaltet:
- KAUFMÄNNISCH
• Gesamtbuchhaltung mit monatlicher Abrechung der Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem Eigentümer
• Inkasso von Mieten, Betriebskosten und sonstigen Einnahmen
• Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten für das vergangene Wirtschaftsjahr unter Berücksichtigung des
§ 35a EStG gegenüber den Mietern• Mieterhöhungen nach Mietvertrag oder gesetzlichen Bestimmungen
• Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung jeglicher Ansprüche des Hauseigentümers gegen den Mieter während des Mietverhältnisses und bei Kündigung
• Abwicklung der gesamten mündlichen und schriftlichen Kommunikation mit dem Mieter
• Kautionsverwaltung
• Anlage und Abwicklung von Mietverhältnissen unter Verwendung von Übergabe- und Abnahmeprotokollen sowie Überwachung der Durchführung von Schönheitsreparaturen
• Suche und Auswahl von Mietern bei freiwerdenden Wohnungen und Gewerberäumen (Zusammenarbeit mit einem Maklerbüro) mit Abschluss eines Mietvertrages
• Gesamtbewirtschaftung des Hauses
• Organisation der Hausmeistertätigkeiten durch Beauftragung eines Hausmeisterdienstes oder Anstellen eines eigenen Hausmeisters
• Bedarfsgerechte Beratung über den Abschluss der Versicherungen für Haus und Grund mit Vergleich der Konditionen und Deckungsumfang der verschiedenen Versicherungsgesellschaften
- TECHNISCH
• Turnusmäßige Begehung des Objektes
• Beauftragung von Kleinreparaturen und notwendigen Instandsetzungs- sowie Instandhaltungsreparaturen
• Überprüfung und Sicherstellung der regelmäßigen Wartungen und gesetzlichen Prüfungen von Anlagen
• Betrieb und Kontrolle von technischen Einrichtungen
• Beratung des Eigentümers hinsichtlich Erhaltungs-, Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen zur technischen und optischen Werterhaltung und -verbesserung